Visa-Angelegenheiten
Informationen für Besucher und Aussteller aus visapflichtigen Ländern.
Im Regelfall benötigen Besucher zur Beantragung Ihres Business-Visums die Eintrittskarte als Nachweis und Aussteller die Standbestätigung und/oder die Standmietenrechnung (eventuell mit Überweisungsbeleg).
Seit 2013 kann bei der Antragstellung für ein Visum zum Zweck einer Messeteilnahme oder eines Messebesuchs auf ein Einladungsschreiben der jeweiligen Messegesellschaft verzichtet werden. Aufgrund der fehlenden Notwendigkeit bieten wir keine Einladungsschreiben mehr an. Sollte im Einzelfall doch ein Einladungsschreiben benötigt werden, nutzen Sie bitte das
Hinweis: Für Besucher ist dies mit dem Kauf eines Dauertickets für die jeweilige Veranstaltung verbunden.
ETIAS Reisegenehmigung
Ab 2025 müssen Bürger aus über 60 visumfreien Ländern eine Reisegenehmigung im Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungs-System (ETIAS) beantragen, bevor sie in eines der 30 europäischen Länder reisen. Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Reisende beliebig oft für kurzfristige Aufenthalte einreisen - normalerweise für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Reisende, die keine gültige Reisegenehmigung haben, werden vom Beförderungsunternehmen (z. B. einer Fluggesellschaft, einem Bus oder einer Fähre) nicht befördert.
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